Die Personalkosten für die hauptamtliche Fachkraft/ Koordinatorin unserer ambulanten Hospizarbeit werden von den Krankenkassen gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches gefördert. Die Hospizbegleiterinnen und -begleiter, die für sterbende und trauernde Menschen da sind, und der Vorstand arbeiten ehrenamtlich. Für die sterbenden und trauernden Menschen und für ihre Angehörigen ist die hospizliche Begleitung und Beratung kostenlos. Deshalb müssen die mit unserer Arbeit verbundenen Kosten (z.B. für Aus-und Fortbildungen, Arbeitsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit) durch Spenden finanziert werden.
Mit einmaligen oder regelmäßigen Spenden können Sie unsere Hospizarbeit unterstützen. Gemeinnützige und mildtätige Vereine wie die Hospizgruppe Billerbeck e. V. sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Die gespendeten Gelder oder Sachwerte stehen deshalb in vollem Umfang für die Zwecke unserer Hospizarbeit zur Verfügung.
Zuwendungen an die Hospizgruppe Billerbeck e.V. können bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ebenso möglich ist die testamentarische Anordnung eines Vermächtnisses oder die Einsetzung der Hospizgruppe Billerbeck e.V. als Erben oder Miterben.
Bei Festen und Trauerfällen können Sie anregen, statt Geschenken eine Spende für die Hospizgruppe Billerbeck e. V. zu geben. Alle Spender erhalten eine Spendenquittung, wenn uns die Anschrift bekannt ist.
Bis zu einer Spendensumme von 200 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein ”vereinfachter Spendennachweis”: Anstelle einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank bzw. der Ausdruck beim Online-Banking, wenn diese Belege bestimmte Pflichtangaben enthalten (notwendige Angaben sind Auftraggeber, Empfänger, Betrag, Buchungstag, Hinweis auf tatsächliche Durchführung, Freistellung, Hinweis auf Spende oder Mitgliedsbeitrag). Wir stellen aber auch bei Spendensummen unter 200 Euro regelmäßig eine Spendenbescheinigung aus.
Volksbank Baumberge
IBAN: DE40 4006 9408 0024 8188 00
Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE62 4015 4530 0034 5030 03